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Strukturierter Qualitätsbericht

Nach § 137 SGB V müssen alle Krankenhäuser jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht mit ihren Leistungs- und Qualitätsdaten des Vorjahrs erstellen. Die Struktur und die zu beantwortenden Fragen des Qualitätsberichts werden von den Kassenverbänden vorgegeben, damit die Angaben vergleichbar sind.

Der Qualitätsbericht umfasst allgemeine Angaben, etwa zur Anzahl der Betten, zu Serviceangeboten und wie gut ein Krankenhaus auf spezielle Bedürfnisse der Patienten eingeht (Barrierefreiheit). Außerdem werden die einzelnen Fachabteilungen beschrieben, z. B. wie viele Menschen dort arbeiten, mit welcher Qualifikation, wie viele Patienten behandelt wurden und welche Erkrankungen sie hatten. Die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung werden ebenfalls im Bericht dargestellt, hier finden sich auch Informationen darüber, wie häufig es zu Komplikationen gekommen ist.

Eine Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erklärt, was die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bieten und wie sie sich nutzen lassen.

Informationsbroschüre G-BA

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