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Medizinproduktesicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit dient als zentrale Kontaktperson für Hersteller und Behörden, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der MPSV (Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung) zu gewährleisten.

Da sich die Funktion des Sicherheitsbeauftragten beim Hersteller grundsätzlich bewährt hat, wurde eine vergleichbare Funktion eines zentralen Ansprechpartners – im Sinne der Patientensicherheit – auch in Gesundheitseinrichtungen eingeführt. So können Abläufe optimiert und die dem Betreiber und dem Anwender obliegenden Melde- und Mitwirkungspflichten in einer zentralen Funktion gebündelt werden. 

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