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Information über das Widerspruchsrecht nach § 48 Absatz 4
Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg
Hiermit informieren wir Sie nach § 48 Absatz 4 Satz 3 Landeskrankenhausgesetz Baden- Württemberg über Ihr Widerspruchsrecht nach § 48 Absatz 4 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg.
Wir sind berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten, die wir nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i Datenschutz-Grundverordnung, d. h. insbesondere für Behandlungszwecke, gespeichert haben, unter den Voraussetzungen des § 48 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg zur medizinischen, rehabilitativen oder pflegerischen Forschung, zur Öffentlichen Gesundheitsforschung (Public-Health-Forschung) oder zur Qualitätssicherung oder Förderung der Patientensicherheit weiterzugeben.
Sie können der Weitergabe nach § 48 Absatz 4 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg widersprechen.
Ihr Widerspruchsrecht nach § 48 Absatz 4 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg ist voraussetzungslos und bedingungslos. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch ist unentgeltlich möglich und kann ohne die Einhaltung einer bestimmten Form erfolgen. Ihnen entstehen durch den Widerspruch keine Nachteile.
Für die Entgegennahme der Erklärung des Widerspruchs haben wir folgende Stelle benannt:
Treuhandstelle
treuhandstelle@umm.de
Der Widerspruch wirkt sich nicht auf bereits weitergegebene Daten aus und bleibt unbeachtlich, wenn die Weitergabe zum Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs bereits erfolgt ist.
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