Sie befinden sich hier
Inhalt
Verordnung / Kosten
Ihre betreuende Ärztin, der betreuende Arzt im ambulanten oder stationären Bereich verordnet diese spezielle Leistung (SAPV).
Auf Grundlage der gesetzlichen Regelung (§37b, SGB V) werden die Leistungen nach Überprüfung der Krankenkasse übernommen, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Alle Fragen zu der Verordnung der Leistungen beantworten wir Ihnen gerne.
Kontextspalte
Koordinationsstelle
Universitätsklinikum Mannheim
Theodor-Kutzer Ufer 1-3
68167 Mannheim
Telefon 0621/383-4141
Telefax 0621/383-2013
info@ sapv-palma.de
Ihre Ansprechpartnerin
Karina Schaffert
telefonisch erreichbar
Montag bis Donnerstag:
09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
24 Stunden Rufdienst
Wir gewährleisten eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Hierzu erhalten die im Netzwerk aufgenommenen Patienten unsere mobile Rufdienstnummer.
Spende
Unterstützen Sie das Palliativnetz palMA