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Patienteninformationen

Verordnung / Kosten

Ihre betreuende Ärztin, der betreuende Arzt im ambulanten oder stationären Bereich verordnet diese spezielle Leistung (SAPV).

Auf Grundlage der gesetzlichen Regelung (§37b, SGB V) werden die Leistungen nach Überprüfung der Krankenkasse übernommen, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Alle Fragen zu der Verordnung der Leistungen beantworten wir Ihnen gerne.

Kontextspalte

Koordinationsstelle

Universitätsklinikum Mannheim
Theodor-Kutzer Ufer 1-3
68167 Mannheim
Telefon 0621/383-4141
Telefax 0621/383-2013
info@remove-this.sapv-palma.de

Ihre Ansprechpartnerin

Karina Schaffert

telefonisch erreichbar
Montag bis Donnerstag:
09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

24 Stunden Rufdienst

Wir gewährleisten eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Hierzu erhalten die im Netzwerk aufgenommenen Patienten unsere mobile Rufdienstnummer.

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