Gutartige Erkrankungen bestrahlen
Bei einer Vielzahl an gutartigen Erkrankungen kann durch eine sehr niedrig dosierte Strahlentherapie eine Beschwerdelinderung/Beschwerdefreiheit erreicht werden. Bei schmerzhaften, degenerativen, entzündlichen Gelenk- und Weichteilerkrankungen zeigt sich die Strahlentherapie mit ihrer entzündungshemmenden Wirkung als wirksam.
Strahlentherapie bei folgenden Indikationen:
Fersensporn
Tennisellenbogen
Morbus Dupuytren, Induratio penis plastica, Morbus Ledderhose
Arthrosen an verschiedenen Lokalisationen
Prophylaxe von heterotopen Ossifikationen (vor Hüft-TEP Implantation)
Insertionstendinitis
Gutartige Hirntumore (Akustikusneurinom, arteriovenöse Malformationen)
Endokrine Orbitopathie (Morbus Basedow/Autoimmunhyperthyreose)
Prophylaxe von Keloidbildung
Durch die niedrige Dosierung zeigen sich hierbei praktisch keinerlei Nebenwirkungen. Bei nicht ausreichender Wirkung kann die Behandlung nach sechs bis acht Wochen wiederholt werden.