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Der Leitende Notarzt (LNA) als Führungskraft des Rettungsdienstes soll bei Großschadensfällen mit vielen Verletzten oder Erkrankten die medizinischen Maßnahmen am Notfallort leiten, koordinieren und überwachen, um möglichst allen Betroffenen eine medizinische Versorgung zu ermöglichen. Er wird hierbei insbesondere durch den Organisatorischen Leiter/OrgL Rettungsdienst unterstützt. Außerdem wirkt er bei der Qualitätssicherung im Rettungsdienst mit.
Weisungsbefugnis im Einsatz
Der Leitende Notarzt hat im Einsatz Weisungsbefugnis gegenüber den beteiligten Ärzten, dem Rettungsdienstpersonal und im Falle der Delegation durch den technischen Einsatzleiter gegenüber dem Sanitätspersonal des Katastrophenschutzes. Die Weisungsbefugnis im Einsatz gegenüber anderen Ärzten gilt ohne Einschränkung für sämtliche medizinisch-einsatztaktische Maßnahmen.
Der Leitende Notarzt nimmt im Rahmen seiner Aufgabenstellung hoheitliche Funktionen wahr. Die Bestellung, die ihn mit hoheitlichen Rechten beleiht, schafft die Voraussetzung für die Abdeckung des Haftungsrisikos des Leitenden Notarztes über die Amtshaftung des Landes.
Die Bestellung des LNA erfolgt durch den Landrat oder Oberbürgermeister des Land- bzw. Stadtkreises des jeweiligen Rettungsdienstbereichs auf Vorschlag des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst.
Ganzjährige 24-stündige Verfügbarkeit
Die Gruppe der Leitenden Notärzte in Mannheim organisiert mit eigenem Dienstplan die ganzjährige 24-stündige Verfügbarkeit eines LNA im Rettungsdienstbereich Mannheim. Die Anfahrt zur Einsatzstelle erfolgt mit einem eigenen Einsatzfahrzeug („Mannheim 6 / 11-2“), welches vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) KV Mannheim zur Verfügung gestellt wird.
Das Einsatzgebiet umfasst den gesamten Rettungsdienstbereich Mannheim. Die Klinik für Anästhesiologie, Operative Intensivmedizin und Schmerztherapie stellt aktuell mehrere Mitglieder der LNA-Gruppe Mannheim.
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