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Für Sprachbehinderte und Gehörlose
Für Sprachbehinderte und Gehörlose besteht die Möglichkeit, über ein sogenanntes Notfallfax einen qualifizierten Notruf von einem Telefaxgerät abzusenden.
Faxnummer
Die anzuwählende Fax-Nummer 112 ist auf dem Formular aufgedruckt und sollte für alle Fälle vorher einprogrammiert werden.
Formular
Das Formular, auf dem das Wesentliche nur angekreuzt werden muss, kann in gleicher Form zur Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst verwendet werden.
Nicht veränderliche Eintragungen wie Name oder Wohnanschrift sollten bereits vorher eingetragen und das Formular stets griffbereit neben dem Faxgerät aufbewahrt werden.
Rückantwort
Der Hilfesuchende erhält von der Leitstelle ein Fax als Rückantwort, dass sein Notruf angekommen ist.
Kontextspalte
Wichtige Rufnummern
Was ist ein Notfall?
Zu den dringenden Notfällen zählen beispielsweise:
+ schwere Atemnot
+ eingeschränktes Bewusstsein, Ohnmacht, Bewusstlosigkeit
+ Blutungen mit starkem, nicht zu stillendem Blutverlust
+ starke Schmerzen im Brustkorb, Herzschmerzen
+ akut auftretende, starke Bauchschmerzen
+ anaphylaktischer Schock
+ Komplikationen in der Schwangerschaft oder eine plötzliche Geburt
+ akute Krampfanfälle
+ Stromunfälle
+ Ertrinkungsunfälle
+ Suizidversuche jedweder Art
+ Unfälle mit Verdacht auf starke Verletzungen (z. B. Knochenbrüche)
+ Verbrennungen starken Grades
+ Verdacht auf Schlaganfall (plötzliche/stärkste Kopfschmerzen, Sprachstörungen, teilweise/halbseitige Lähmung, Empfindungsstörungen, Gehschwierigkeiten, Sehstörungen, stärkster Schwindel)
+ (Verdacht auf) Vergiftungen
+ (Verdacht auf) Sepsis